3G – Regel tritt in Kraft

Aufgrund der 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen über 35 im Landkreis Leipzig besteht ab 04.10.2021 auch beim Sport im Innenbereich sowohl für Wettkämpfe als auch für das Training die Pflicht eines Impf-, Genesenen- oder eines Testnachweises und zur Kontakterfassung. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.