Corona – Vorwarnstufe

Während der Geltung der Vorwarnstufe nach $2 Absatz 4 sind private Zusammenkünfte (betrifft auch Breiten- und Freizeitsport) im öffentlichen Raum oder privaten Raum nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt (Quelle: Homepage des LSB Sachsen).