Überlastungsstufe ab 19.11.2021

Für den Innenbereich gilt: Mit dem Eintritt in die Überlastungsstufe in Sachsen am Freitag, dem 19.11. 2021 muss in allen für den Sport relevanten Einrichtungen die 2G–Regel umgesetzt werden und es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Ausnahme von der 2G-Pflicht gilt weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (Quelle: Homepage des KSB LL).