Corona – Vorwarnstufe

Während der Geltung der Vorwarnstufe nach $2 Absatz 4 sind private Zusammenkünfte (betrifft auch Breiten- und Freizeitsport) im öffentlichen Raum oder privaten Raum nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt (Quelle: Homepage des LSB Sachsen).

Kreis- Kinder- und Jugendspiele

Bei dem von der Abteilung organisierten Sparkassen – Kinder- und Jugendspielen des Landkreis Leipzig in Grimma waren 33 Mädchen und Jungen aus 4 Vereinen am Start. Für den SV 1919 gewannen Anja Hagenbeck-Hübert (U10w), Elias Klier (U10 )und Jan Hagenbeck-Hübert (U16) die Goldmedaille. Darüber hinaus gab es weitere Topplatzierungen. Am Ende konnten die 12 Grimmaer Starter/in den Pokal für den erfolgreichster Verein in Empfang nehmen.

Turnierteilnahme in Wernigerode

Beim 12. Cup der Deutschen Einheit vom 02 – 07.10.2021 in Wernigerode waren drei Vereinsmitglieder im mit 188 Teilnehmern großen Starterfeld vertreten. In der DWZ-Gruppe 1 spielten Hartmut Hagenbeck-Hübert und Ralf Schober und in Gruppe 3 Heike Könze. Nach 7 gespielten Runden war Heike Könze mit 4,5 Punkten und Platz 4 in Gruppe 3 am erfolgreichsten.

SV 1919 Vorstandswahl

Am 05.10.2021 fand die Wahlversammlung für den Vorstand des Gesamtverein des SV 1919 Grimma statt. Die bisherige Präsidentin Nadine Gürnth erhielt für weitere vier Jahre das Vertrauen der Delegierten. Der langjährige Vorsitzende Gottfried Rostock wurde zum Ehrenpräsident des Vereins ernannt.

3G – Regel tritt in Kraft

Aufgrund der 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen über 35 im Landkreis Leipzig besteht ab 04.10.2021 auch beim Sport im Innenbereich sowohl für Wettkämpfe als auch für das Training die Pflicht eines Impf-, Genesenen- oder eines Testnachweises und zur Kontakterfassung. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.